Geerbt ist noch zu teuer!
Es war einmal vor vielen Jahren, da lebte die Frau Neumann geb. Bauer (Name durch den Märchenonkel geändert) zufrieden, allein und voller Ruhe in ihrem Häuschen im malerischen Neumünster. Eigentlich war es nicht ihr Häuschen, denn sie lebte darin nur zur Miete, doch nachdem der Vermieter das Zeitliche segnete, sprach man Frau Neumann lebenslanges Wohnrecht zu und durch ihre monatlichen Beiträge wurde das damals noch nicht abbezahlte Häuschen finanziert. Das war gern gesehen, denn somit musste sich die Stadt Neumünster nicht mit dem Nachlass des Besitzers auseinandersetzen.
Weitere Jahre verstrichen und Frau Neumann, mittlerweile Mutter dreier Kinder, hatte ein stattliches Alter erreicht und musste ihr lieb gewonnenes Domizil gegen ein kleines Zimmer in einem Wohnheim eintauschen. Das war nicht halb so schön wie ihr Häuschen im malerischen Neumünster, doch hier kümmerte man sich um sie, ihre drei Kinder waren mit der Pflege scheinbar überfordert. Da die Stadt Neumünster ihre Bewohner so liebte, wurden die Kosten der Unterbringung von dergleichen übernommen, um der alten, freundlichen Dame eine angenehmen Lebensabend zu bereiten. Darüber freute sich Frau Neumann sehr, denn außer 7 DM in der Tasche, 1200 DM auf dem Konto, besaß die alte Frau nur noch ein paar Kleidungsstücke ohne besonderen Wert.
Nach wenigen Monaten verstarb sie und hinterließ neben ihren drei Kindern, ein paar Enkelkinder, das schöne Häuschen im malerischen Neumünster und ihr geringes Sparvermögen. Da die Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag aufsetzte, wurde ihr Nachlass gesetzlich verwaltet. Die Erben 1. Ordnung waren ihr eigen Fleisch und Blut (direkte Nachkommen), die die Erbschaft ausschlugen. Niemand wollte die 1207 DM, das Häuschen im malerischen Neumünster und die Kleidung ohne besonderen Wert zugesprochen bekommen und so wurde das Erbe der Frau Neumann auch von ihren Enkeln und Urenkeln ausgeschlagen.
Warum jeder die Annahme dieses Geschenks der geliebten Urgroßmutter, Großmutter bzw. Mutter verweigerte, soll sich in wenigen Zeilen aufklären, doch mit dieser Aufklärung folgt eine Lawine der Bürokratie und Nachlassverwaltung, die unsere liebe Frau Neumann sicher nicht im Sinn gehabt hatte.
Wie bereits gesagt, die Erblasserin hatte ein recht angenehmes Leben. Mit ihrem Mann, der bereits Jahre vor ihr verstarb, besaß sie ein Wohnrecht auf Lebenszeit in jenem Häuschen im malerischen Neumünster. Das Gebäude wurde vor nicht allzu langer Zeit errichtet und besaß neben 80 qm Wohnfläche einen Stall- und Geräteschuppenanbau. Einzig die Hypothek, die auf dem Haus lastete, störte die heimische Idylle in der sich unsere Frau Neumann am Ende befand. Das störte sie wohl kaum, doch ihre Erben um so mehr, denn als Grundbucheigentümer, zu dem Herr und Frau Neumann mit Wohnrecht auf Lebenszeit letztlich zählten, ging das Häuschen im malerischen Neumünster in ihr Erbgut über und so sollten ihre Nachkommen nicht nur die 1207 DM und die Kleidung ohne besonderen Wert erhalten, sondern auch ein Haus, auf dem eine recht hohe Hypothek lag. Grund genug für ihre Erben 1. Ordnung diesen Nachlass anzufechten bzw. auszuschlagen.
Die Geschichte könnte hier nun enden, aber da die Stadt Neumünster ihre Bewohner so liebte, wollte sie das Häuschen nicht einfach verkommen lassen. Zur Hypothek gesellten sich 4 Jahre später eine brieflose Hypothek und daraufhin 2 Sicherungshypotheken. Außerdem kümmerte sich ein Nachlassverwalter der Stadt Neumünster um den Besitz, denn wenn die Nachkommen 1. Ordnung das Erbe nicht antreten wollten, vielleicht würden die Erben 2. Ordnung ihre Liebe zur Tante, Großtante bzw. Urgroßtante bekennen und den Nachlass in Empfang nehmen. Er versuchte sogar eine Löschung der Hypotheken zu erwirken, um das Geschenk der Frau Neumann attraktiver zu gestalten, was jedoch vom Landgericht Kiel abgeschlagen wurde. Der Nachlasspfleger hat sich trotz erster Niederlage weiter für das ungewollte Erbe eingesetzt und versuchte ein Nachlasskonkursverfahren anzumelden, was ihm vorübergehend gelang, jedoch knapp ein Jahr später wieder aberkannt wurde. ‹brig blieben nach all den Jahren der Nachlasspflege ein mittlerweile weniger schönes Haus und ein Grundstück, welche von Hypotheken, Gerichts- und Verwaltungskosten für niemanden mehr von Interesse sein dürften.
Die Stadt gab sich größte Mühe Kinder und Enkelkinder aus dem Verwandtschaftsverhältnis 2. Ordnung ausfindig zu machen, 10 Jahre nach dem Ableben der Erblasserin. Doch auch diese wollten den Nachlass nicht antreten und schlugen die Annahme der 1207 DM, der Kleidung ohne besonderen Wert und des mittlerweile hoch verschuldeten Hauses aus.
Sollte das Häuschen nun mit all seinen Hypotheken, zusammengesetzt aus den Gerichts- und Verwaltungskosten der vielen vergangenen Jahre, in den Besitz der Stadt Neumünster übergehen? Nein, denn auch die Stadt wollte so ein teures Erbe nicht annehmen und gab sich größte Mühe bei der weiteren Verwaltung des Nachlasses.
Wenn die Erben 2. Ordnung den Nachlassempfang nicht antreten konnten bzw. wollten, dann vielleicht die Erben 3. Ordnung? Dazu zählten Frau Neumanns Großeltern, natürlich bereits verstorben und nicht mehr Erbfähig bzw. -berechtigt und deren Kinder und Kindeskinder, darunter die Onkel, Tanten, deren Nachkommen und am Ende dieser scheinbar endlosen Kette irgendwelcher Verwandschaftlichkeiten kommen Malcolm und Dominic Bunge, die vor Jahren von einem Nachkommen (über 6 Ecken) der Familie Neumann adoptiert wurden ñ sie schlugen das Erbe aus.
In der Zwischenzeit kam es zu einem Eigentümerwechsel im Grundbuch des Hauses und Grundstücks, erwirkt durch einen Kaufvertrag zwischen der Stadt Schleswig-Holstein und Frau Kaminski, die Lebensgefährtin eines Neumann-Nachkommens, die sich nun ihrerseits lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht damit erkaufte. Somit reduzierte sich das Erbe der bereits lang verstorbenen Dame, Auslöser dieser unendlichen Geschichte, auf einen Haufen nicht bezahlter Hypotheken, die sich mittlerweile, nach der Währungsreform und diversen Hochrechnungen auf ca. 100000 Euro belaufen. Das macht die Geschichte natürlich nicht einfacher, denn wer wollte schon eine Rechnung in sechsstelliger Höhe erben? Womöglich die Erben 4. Ordnung?
Die Schulden wachsen weiter, aufgrund fortführender Verwaltungs- und Nachlassarbeit und wenn die Stadt Neumünster noch nicht gestorben ist, sucht sie weiter nach Erben 5., 6. und 7. Ordnung. Das ist die Geschichte der unendlichen Erben, zu denen auch du gehören könntest (vielleicht in 8. oder 9. Erbrangfolge). Wie sie auch enden mag, die Stadt Neumünster wird es dich im Fall der Fälle wissen lassen.

