Geerbt ist noch zu teuer! (Teil 2)

NeumannnNaaaa, liebe Kinder! Erinnert ihr euch noch an das Märchen von der lieben Frau Neumann (lest es und staunet), die leider verstarb und einen Rattenschwanz an Beamte, Gesetze und unfähige Sachbearbeiter hinter sich her zog. Natürlich, in Zeiten wie diesen (Hart IV, leere Haushaltskassen, Casting Shows) muss man ja sehen wo man bleibt und so versucht das Amtsgericht Münster krampfhaft seit 16 JAHREN einen Erben zu finden, der dämlich genug ist über 100.000Ä Schulden anzunehmen.

Natürlich ließ ich mich verleugnen, aber sie fanden mich trotzdem. Auf stillosem Umweltpapier erzählten sie mir die traurige Geschichte von der armen Frau Neumann. Nach einem förmlichen Entsetzensschrei mit anschließendem Amoklauf durch die Braunschweiger Innenstadt, rief ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin Frau K. an. Dabei machte ich meinen ersten Fehler: Ich rief sie an einem sonnigen, Freitag Mittag an.


„K…“
„Hi! Malcolm Bunge hier, spreche ich mit Frau K.?“
„Jaa…“
„Ok, folgendes: Ich habe hier ein Brief von Ihnen bekommen. Ich habe geerbt! Aber: 100.000Ä in Schulden. Wie Sie sich sicher denken können, will ich das nicht annehmen, WIE AUCH NIEMAND ANDERES IN DEN LETZTEN 16 JAHREN! Und vermutlich niemand in den nächsten 16 Jahren. Also, was machen wir jetzt?“
„Haben Sie sich den Brief nicht durchgelesen? Sie machen genau das, was im Brief steht: Sie gehen zum örtlichen Amtsgericht und lassen sich beglaubigen, dass sie die Erbschaft ausschlagen.“
„Ich soll also 20,- ausgeben, um mir einen Stempel geben zu lassen, der bestätigt, dass ich 100.000Ä Schulden nicht annehmen möchte?“
„Es steht so in Ihrem Brief, also wird das so sein.“

Ich reiße mich kurz zusammen und versuche mir auszurechnen wieviel dieser verfickte Staat daran verdient hat, dass in den letzten 16 Jahren jeweils 20Ä (40 Mark?) für Stempel ausgegeben wurden.

„Wie lange soll das denn noch so weiter gehen?“
„So lange bis jemand in dem dritten (? ich verstehe nicht – entweder sie nuschelt oder sie hat von ihrem Brot abgebissen) das Erbe annimmt.“
„Ich meine, verstehen Sie mich nicht falsch – Sie können da sicher nichts für, aber gibt es niemanden an den ich mich wenden kann, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen?“
„Was meinen Sie?“
„An wen kann ich mich wenden, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen?“
„Das steht so im BGB, da können Sie nichts ändern.“

Das lassen wir jetzt einfach mal im Raum stehen.

Nein, eins noch: Ich werde das Erbe ausschlagen. Vielleicht kann ich es zu Gunsten eines anderen ausschlagen? Vielleicht dem Finanzminister Schleswig Holsteins Rainer Wiegard. Dem machen 20Ä sicher nichts aus.

esib-Mitschreiberling und Bruder Dominic kommt übrigens nicht einmal zu seiner Sachbearbeiterin durch…

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