Malcolm
30.01.2007

KATEGORIE Internet

Steinhˆfel teilt aus, die 324532te

Media-Markt-Anwalt Steinhöfel fühlte sich übrigens von Kohnens Blog auch persönlich angegriffen. Seine Kanzlei schickte dem Kölner Ende 2006 noch eine dritte Abmahnung, in der Steinhöfel unter anderem gegen die Bezeichnung „Schweinhöfel“ vorging.

Das ist aber auch… Also nee, das macht man aber wirklich nicht! Aber echt jetzt mal!

‹brigens hat Rechtsanwalt Steinhöfel offensichtlich einige Wissenslücken im Bereich Medien- und Urheberrecht. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Texte verschiedener Medien, darunter auch aus dem SPIEGEL und von SPIEGEL ONLINE. Eine Genehmigung dafür hatte er nicht.

Ja… und jetzt? Ist das alles? Keine Abmahnung? Keine Rüge? Nichts? Lasst ihr ihm das einfach durchgehen?
Lasst euch doch nicht verraschen!

3 said it before zu “Steinhˆfel teilt aus, die 324532te”

  1. MC Winkel says:

    So tut doch was!
    :)

  2. Stefan says:

    Vielleicht hat er eine schriftliche Genehmigung des Verlages. Ansonsten würde ich sagen, Unterschriftenaktion an Spiegel, dass sie den Anwalt anzeigen :P

  3. Injecter says:

    Recht habt ihr ;)