Liebe GEZ,
Ihre Ablehnung meines Antrages auf Befreiung vn der Rundfunkgebührenpflicht wird hiermit abgelehnt.
Gründe:
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist Art. 1 des esib, das folgendes besagt: „Nöööö!“.
Ich denke mal, da sind wir uns einig.
Mit freundlichen Grüßen,
Malcolm Bunge









wie geil ist das denn?
und was ist bei rausgekommen?