Wer umzieht soll der Runkfunkbehörde sagen warum
Das neue Rundfunkrecht, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich ausgedacht haben, hat es in sich. Es regelt tatsächlich weit mehr als die Rundfunkordnung. Die ersten 16 der 27 Seiten des “Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags” beschäftigen sich nicht mit dem Auftrag und den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sondern mit den Pflichten der Bürger. Die werden in dem Gesetzeswerk nur noch “Beitragsschuldner” genannt. Zu den Pflichten der bundesdeutschen Beitragsschuldner gehört es künftig, dass sie ihre Lebensumstände ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt zu offenbaren haben. Die ist damit tatsächlich weniger eine Radio- oder Fernsehstation, sondern vor allem eine monströse Melde- und Kontrollbehörde.
Eine besonders krasse Bestimmung findet sich in Paragraph 8, Ziffer 5, Satz 2. Wer sich umzugsbedingt bei der zuständigen Rundfunkbehörde abmeldet, hat dabei etliche “Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen”, darunter den “die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt”.
Ich will es mal so sagen:
Weiterlesen? Na klar!




Ich so: „Na, haben Sie denn nirgendwo verzeichnet, dass sie nicht getauft wurde? So eine Art Sammelstelle aus der jede Religion schöpfen kann, um an mögliche Einnahmen zu kommen.“, sagt sie: „Hehehe… Sie sind ja lustig. Meinen Sie eine Datenbank, in der jeder Deutsche und jeder aus der DDR drin steht, mit seiner Religionszugehörigkeit?“, antworte ich so: „Hahaaaa! Stimmt! Das ist ja beinahe so unrealistisch wie eine Datenbank in der jede Steuernummer mit Adresse drin steht, die eine… sagenwirmal Kirchenstelle dann anschreibt, in der Hoffnung noch Geld eintreiben zu können.“, woraufhin sie noch kühler als bisher antwortet: „Sie muss trotzdem den Zettel ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken.“


