Landeskriminalamt Sachsen – die freundlichen Zensoren aus dem Osten
Das Landeskriminalamt macht Sachen… Ihre Kompetenzen überschätzend sperren sie dresden-nazifrei.de, eine Seite, die nur dazu aufruft gegen den Teil der Gesellschaft zu protestieren, dem sämtliche Rechte abgesprochen werden sollten und deren Gedankengut bei Ausübung unter hohen Strafen gestellt werden sollte. Meinungsfreiheit darf auch gerne mal seine Grenzen haben.
(Mehr dazu hatte ich mal hier geschrieben)
Fassen wir also zusammen: Eine Bewegung, die Grundrechte abschaffen will, gewalttätig ihre perfide Meinung durchsetzt und scheiße aussieht darf auf die Straße gehen, während diejenigen, die ihre Grundrechte nutzen wollen, wie Kriminelle behandelt werden. Man könnte annehmen, dass die Entscheider dieser Verfügung…
Nein, lassen wir das.
Oder anders (die rechtliche Lage, aus Sicht eines Profis) ausgedrückt:
Rechtsgrundlage (–)
Formelle Rechtmäßigkeit
Zuständigkeit (–)
Verfahren (–)
Form (–)Materielle Rechtmäßigkeit
Voraussetzungen des § 59 Abs. 3 RStV (–)
Ermessen (–)
Verhältnismäßigkeit (–)








